Pastoralvisitation

Hier finden Sie eine Übersicht über die Bestandteile der Pastoralvisitation

Die Pastoralvisitation findet exemplarisch statt, d.h. es kann nicht alles in den Blick genommen werden. Wo es sinnvoll ist, werden Treffen zusammengefasst. Es gilt der Charakter der Werkstätten: Woran wird gearbeitet, wo entsteht Neues? Verantwortlich für die Organisation ist die Regionalleitung. 

Die Pastoralvisitation erfolgt unter den genannten Grundsätzen.

Zur Vorbereitung gehört auch die verbindliche Erstellung eines Berichtes. Dieser orientiert sich an 

Prävention und Aufarbeitung vor sexualisierter Gewalt im kirchlichen Kontext sind Bestandteil des Berichts. (Vgl. Ordnung für die bischöfliche Visitation im Bistum Limburg, 4. Berichte) 

 

Eine Möglichkeit, sowohl den Bericht als auch die Veranstaltungen vor Ort zu strukturieren, ist die Anwendung des Dreiklangs aus Selbstkonzept, Betrachtung des Umfelds und die Beschäftigung mit dem eigenen Auftrag. 

Selbstkonzept: 

Dabei geht es um die Besonderheiten und das gewachsene Profil von Pfarreien und Einrichtungen. Die eigenen Schwerpunkte werden in den Blick genommen und es wird danach gefragt, welches Ziel damit erreicht werden soll.

Umfeld: 

Es geht um eine Schärfung des Blicks, welche Themen Menschen im Umfeld der Pfarreien und Einrichtungen bewegen. Diese können gegebenenfalls Perspektiven auf neue Handlungsfelder eröffnen.

Auftrag: 

Durch den Abgleich von Selbstkonzept und Umfeld können sich gegebenenfalls Aufträge ableiten lassen, die sich an der Lebenswirklichkeit der Menschen in der Region orientiert.

In diesem Zusammenhang können sich relevante Fragen oder mögliche Wege für die zukünftige Pastoral der Pfarreien, der Einrichtungen und der Region ergeben. Im Rahmen der Pastoralvisitation durch den Bischof besteht die Chance, diese gemeinsam zu betrachten. Die Haltungen der Kirchenentwicklung sowie Leitbild und strategische Zielsetzungen sind dabei Metathemen, die den Horizont noch weiten können.

 

Bei Fragen zur Oganisation der Pastoralvisitation im Taunus wenden Sie sich bitte an die Regionalleitung Taunus. 

Bei Fragen zum Berichtswesen wenden Sie sich bitte an Fr. Domenica Goldbach, visitation@bistumlimburg.de

In der Vorklausur werden Absprachen zur inhaltlichen und organisatorischen Vorbereitung der Visitation getroffen. Es geht darum, gegenseitige Erwartungshaltungen miteinander zu besprechen und einen Fahrplan zu entwickeln, wie die Visitation konkret ausgestaltet werden kann.

Dabei können zu erwartende Entwicklungen, die für die Pastoral von Bedeutung sind, aufgegriffen werden.

Mögliche Fragen

  • Was ist das Grundverständnis von Visitation?
  • Welche Fragen sind in der Region und den Einrichtungen momentan drängend und sollen vor Ort besprochen werden?
  • Gibt es Orte, welche die Realität der Pfarreien und Einrichtungen vor Ort exemplarisch verdeutlichen?
  • Was soll – im Idealfall – durch die Visitation angestoßen werden?

Die Visitation der Region und ihrer Einrichtungen soll in erster Linie Orte in den Blick nehmen, die beispielhaft für die Lebensrealität der Menschen vor Ort sind. Dort, wo es sinnvoll, sollen Menschen, die mit dem gleichen Thema beschäftigt sind, miteinander ins Gespräch kommen.

Es ist sinnvoll, auch nichtkirchliche Akteurinnen und Akteure einzuladen, mit denen unter Umständen partnerschaftlich in einem Netzwerk gearbeitet werden könnte zum Wohl der Menschen in der Region.

Mögliche Fragen:

  • Welche Schwerpunkte prägen unsere Arbeit und wie sind sie entstanden?
  • Wo erleben wir Vitalität, wo vielleicht Stagnation und Rückgang?
  • Wie nehmen Menschen in der Region unser Wirken wahr?
  • Welche gesellschaftlichen Entwicklungen zeigen sich?
  • Wie wollen wir unsere Kräfte nachhaltig einsetzen?

Bei der Pastoralvisitation soll ein exemplarischer Eindruck der Arbeit sowohl der Pfarreien als auch der Gemeinden von Katholiken anderer Muttersprachen entstehen. Bei der Planung und Durchführung empfiehlt es sich, möglichst themenzentriert vorzugehen und in Austauschformaten miteinander die aktuellen Herausforderungen und die Möglichkeiten der Entwicklung zu besprechen.

Dort, wo es möglich ist, können auch nichtkirchliche Akteurinnen und Akteure dazu eingeladen werden, die mit ähnlichen Fragestellungen befasst sind. Eine vollständige Betrachtung der Praxis ist nicht notwendig.

Mögliche Fragen:

  • Welche Bedürfnisse haben die Menschen, welche die Pfarrei/die Gemeinde aufsuchen?
  • Welche Gruppen sind besonders im Fokus der Pastoral und warum?
  • Welche Kooperationen bestehen mit anderen kirchlichen oder nichtkirchlichen Einrichtungen?
  • Auf welche Herausforderungen und gesellschaftlichen Veränderungen muss die Pfarrei/die Gemeinde reagieren?
  • ...

Katholische Schulen sind kirchliche Einrichtungen, die das Leben von jungen Menschen und ihren Familien in besonderer Weise prägen. Deshalb werden deren Fragestellungen und Themen eigens betrachtet.

Neben Gesprächen mit der Schulleitung und den Verantwortlichen für die Schulpastoral kann exemplarisch ein offener Austausch mit Schülerinnen und Schülern organisiert werden.

Mögliche Fragen:

  • Wie wird das katholische Profil der Schule im Alltag sichtbar?
  • Wie erleben Schülerinnen und Schüler das christliche Profil?
  • Wie Engagieren sich Lehrkräfte und Mitarbeitende für das christliche Profil und was motiviert sie?
  • Wie ist der Religionsunterricht konzipiert und in das Gesamtkonzept eingebettet?
  • Welche aktuellen Herausforderungen sieht die Schule in Bezug auf ihre Ausrichtung, ihr Personal, ihre Infrastruktur? 
  • ...

Nach Abschluss der Visitation verfasst der Bischof einen zusammenfassenden Bericht über das Erlebte, der sowohl der Regionalleitung als auch den entsprechenden Stellen im Bischöflichen Ordinariat zur Verfügung gestellt wird. Dies soll dazu dienen, die Erkenntnisse aus der Visitation im Nachgang gegebenenfalls in konkrete Maßnahmen oder Unterstützungen zu überführen.

Die Nachklausur bildet zusammen mit der Vorklausur den Rahmen um die Pastoralvisitation der Region. Das Erlebte sowie der Bericht des Bischofs werden miteinander reflektiert, wichtige Erkenntnisse werden festgehalten und gegebenenfalls können anstehende Aufgaben sowie Kooperationen miteinander identifiziert und vereinbart werden.

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