Visitation

Hier finden Sie die Grundsätze und den Ablauf der Visitation

Grundsätze der Visitation

Die Visitationen dienen dazu, das Leben in den Pfarreien besser kennenzulernen, mit den Priestern, Mitarbeitenden und Engagierten Kontakt zu halten sowie miteinander ins Gespräch zu kommen und aktuelle Sorgen, Nöte und Entwicklungen in den Pfarreien, den Einrichtungen und der katholischen Region wahrzunehmen. Dabei formuliert die Visitationsordnung des Bistums Limburg verschiedene Grundsätze, die für die Vorbereitungen und den Ablauf richtungsweisend sind: 

Persönlicher Kontakt und Erfahrungsaustausch:

Die Visitation ist ein dialogisches Geschehen. Deshalb setzt sie auf Begegnung, das Gespräch miteinander und die gemeinsame Suche nach Wegen, Herausforderungen zu begegnen.

Ermutigung:

Durch die Visitation sollen alle Haupt- und Ehrenamtlichen, die Verantwortung für die Pastoral tragen, für ihren Dienst bestärkt werden. Dies dient dazu, dass Kirche weiterhin wirksam für die Menschen sein kann.

Gemeinsame Reflexion:

Dort wo es möglich ist, sollen die kirchlichen Akteurinnen und Akteure gemeinsam über die pastoralen Gegebenheiten und Angebote und deren Weiterentwicklung in der Region miteinander ins Gespräch kommen und Perspektiven entwickeln.

Strategische Überlegungen:

Die Strategie des Bistums wird im Rahmen der Visitation thematisiert. Durch den Abgleich mit lokalen und regionalen Schwerpunkten und dem Austausch darüber wird sie überprüft.

(Vgl. Ordnung für die bischöfliche Visitation im Bistum Limburg, I. Grundsätze der Visitation)

Ablauf der Visitation

Die Visitation ermöglicht es dem Bischof, einer Vertretung der Bistumsleitung und gegebenenfalls weiteren Expertinnen und Experten aus der Verwaltung Einblick in das kirchliche Leben vor Ort zu nehmen. Miteinander kann darauf geschaut werden, an welchen Stellen Unterstützung notwendig und möglich ist. Das Geschehen gliedert sich in folgende Elemente:

 Pfarramtsvisitation und Verwaltungsvisitation: 

Die Pfarramtsvisitation und die Verwaltungsvisitation finden ca. 6-9 Monate vor der Pastoralvisitation statt.

Vorklausur:

Die Vorklausr findet ca. 3 Monate vor der Pastoralvisitation statt.

Pastoralvisitation

Nachklausur:

Die Nachklausur findet nach Abschluss der Pastoralvisitation statt.

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