Handreichung zur Visitationsordnung vom 01. Juli 2025

Die vorliegende Handreichung stellt eine Ergänzung zur Ordnung für die bischöfliche Visitation im Bistum Limburg (vgl. Amtsblatt 7/2025, Nr. 388) dar. Sie soll einerseits eine Übersicht über das Geschehen geben und andererseits in kurzer Form auf die wichtigsten Punkte der Ordnung zur Pastoralvisitation eingehen. Es werden Anregungen für die Umsetzung vor Ort gegeben.

Wahrnehmung der Hirtensorge des Bischofs:

Damit ist keine Kontrolle gemeint. Es geht um ein ehrliches Interesse der pastoralen Situation vor Ort, das gemeinsame Gespräch darüber und die Bestärkung, neue Aufbrüche zu wagen.

Persönlicher Kontakt und Erfahrungsaustausch:

Die Visitation ist ein dialogisches Geschehen. Deshalb setzt sie auf Begegnung, das Gespräch miteinander und die gemeinsame Suche nach Wegen, Herausforderungen zu begegnen.

Ermutigung:

Durch die Visitation sollen alle Haupt- und Ehrenamtlichen, die Verantwortung für die Pastoral tragen, für ihren Dienst bestärkt werden. Dies dient dazu, dass Kirche weiterhin wirksam für die Menschen sein kann.

Gemeinsame Reflexion:

Dort wo es möglich ist, sollen die kirchlichen Akteurinnen und Akteure gemeinsam über die pastoralen Gegebenheiten und Angebote und deren Weiterentwicklung in der Region miteinander ins Gespräch kommen und Perspektiven entwickeln.

Strategische Überlegungen:

Die Strategie des Bistums wird im Rahmen der Visitation thematisiert. Durch den Abgleich mit lokalen und regionalen Schwerpunkten und dem Austausch darüber wird sie überprüft.

(Vgl. Ordnung für die bischöfliche Visitation im Bistum Limburg, I. Grundsätze der Visitation)

Die Visitation ermöglicht es dem Bischof, einer Vertretung der Bistumsleitung und gegebenenfalls weiteren Expertinnen und Experten aus der Verwaltung Einblick in das kirchliche Leben vor Ort zu nehmen. Miteinander kann darauf geschaut werden, an welchen Stellen Unterstützung notwendig und möglich ist.

Das Geschehen gliedert sich in folgende Elemente:

  • Vorklausur: ca. 3 Monate vor der Pastoralvisitation
  • Pastoralvisitation
  • Nachklausur
  • Pfarramtsvisitation und Verwaltungsvisitation: ca. 6-9 Monate vor der Pastoralvisitation

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Das Zusammenspiel von Pfarramtsvisitation, Verwaltungsvisitation und Pastoralvisitation ermöglicht es, die Situation der Pfarreien und der Region vielseitig zu beschrieben. Eine reine Betrachtung von Verwaltung und Ressourcen einerseits oder eine reine Fokussierung auf pastorale Fragestellungen andererseits wäre jeweils zu einseitig und greift zu kurz. Um die Chancen von Kirche in Zukunft in den Blick zu nehmen ist die pastorale Betrachtung notwendig. Der Abgleich mit den verfügbaren Ressourcen bietet die Gelegenheit einer realistischen Einschätzung der Möglichkeiten.

Die Pastoralvisitation findet exemplarisch statt, d.h. es kann nicht alles in den Blick genommen werden. Wo es sinnvoll ist, werden Treffen zusammengefasst. Es gilt der Charakter der Werkstätten: Woran wird gearbeitet, wo entsteht Neues? Verantwortlich für die Organisation ist die Regionalleitung.

Die Pastoralvisitation erfolgt unter den oben genannten Grundsätzen. Zur Vorbereitung gehört auch die verbindliche Erstellung eines Berichtes. Dieser orientiert sich an der Lebenswirklichkeit der Menschen, den Grundsätzen der Kirchenentwicklung sowie am Leitbild und den strategischen Zielsetzungen des Bistums. (Vgl. Ordnung für die bischöfliche Visitation im Bistum Limburg, 4. Berichte)

Die Befassung mit diesen Themen ist ebenfalls hilfreich, um die einzelnen Elemente der Pastoralvisitation vor Ort inhaltlich vorzubereiten.

Eine Möglichkeit, sowohl den Bericht als auch die Veranstaltungen vor Ort zu strukturieren, ist die Anwendung des Dreiklangs aus Selbstkonzept, Betrachtung des Umfelds und die Beschäftigung mit dem eigenen Auftrag.

Die Haltungen der Kirchenentwicklung

  • Offen sein für die Zeichen der Zeit und sie im Licht des Evangeliums deuten
  • Sich dazu unter das Wort Gottes stellen
  • Vertrauen können und vertrauenswürdig sein
  • Partizipation ermöglichen
  • Verstetigen, dass Entscheidung auf Beratung folgt
  • Innovation zulassen, fehlerfreundlich und konfliktfähig sein

In diesem Zusammenhang können sich relevante Fragen oder mögliche Wege für die zukünftige Pastoral der Pfarreien, der Einrichtungen und der Region ergeben. Im Rahmen der Pastoralvisitation durch den Bischof besteht die Chance, diese gemeinsam zu betrachten. Die Haltungen der Kirchenentwicklung sowie Leitbild und strategische Zielsetzungen  sind dabei Metathemen, die den Horizont noch weiten können.

Die Ziele der Pfarramtsvisitation und der Verwaltungsvisitation sowie deren Inhalte und Durchführung richten sich nach der Ordnung für die bischöfliche Visitation im Bistum Limburg (vgl. III. Die Pfarramtsvisitation, IV. Die Verwaltungsvisitation).

Das Fachteam interne Revision stellt die Protokollbögen zur Verfügung, sichtet gegebenenfalls vorhandene Informationen und trifft Abstimmungen mit der Kirchengemeinde.

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Berichtswesen für die Pastoralvisitation

In der Vorklausur werden Absprachen zur inhaltlichen und organisatorischen Vorbereitung der Visitation getroffen. Es geht darum, gegenseitige Erwartungshaltungen miteinander zu besprechen und einen Fahrplan zu entwickeln, wie die Visitation konkret ausgestaltet werden kann. Dabei können zu erwartende Entwicklungen, die für die Pastoral von Bedeutung sind, aufgegriffen werden.

Mögliche Fragen

  • Was ist das Grundverständnis von Visitation?
  • Welche Fragen sind in der Region und den Einrichtungen momentan drängend und sollen vor Ort besprochen werden?
  • Gibt es Orte, welche die Realität der Pfarrei und Einrichtungen vor Ort exemplarisch verdeutlichen?
  • Was soll – im Idealfall – durch die Visitation angestoßen werden?
  • ....

Die Visitation der Region und ihrer Einrichtungen soll in erster Linie Orte in den Blick nehmen, die beispielhaft für die Lebensrealität der Menschen vor Ort sind. Dort, wo es sinnvoll, sollen Menschen, die mit dem gleichen Thema beschäftigt sind, miteinander ins Gespräch kommen. Es ist sinnvoll, auch nichtkirchliche Akteurinnen und Akteure mitzudenken, mit denen unter Umständen partnerschaftlich in einem Netzwerk gearbeitet werden könnte zum Wohl der Menschen in der Region.

Mögliche Fragen

  • Welche Schwerpunkte prägen unsere Arbeit und wie sind sie entstanden?
  • Wo erleben wir Vitalität, wo vielleicht Stagnation und Rückgang?
  • Wie nehmen Menschen in der Region unser Wirken wahr?
  • Welche gesellschaftlichen Entwicklungen zeigen sich?
  • Wie wollen wir unsere Kräfte nachhaltig einsetzen?

Bei der Pastoralvisitation soll sowohl ein exemplarischer Eindruck der Arbeit sowohl der Pfarreien als auch der Gemeinden von Katholiken anderer Muttersprachen entstehen. Bei der Planung und Durchführung empfiehlt es sich, möglichst themenzentriert vorzugehen und in Austauschformaten miteinander die aktuellen Herausforderungen und die Möglichkeiten der Entwicklung zu besprechen. Dort, wo es möglich ist, können auch nichtkirchliche Akteurinnen und Akteure dazu eingeladen werden, die mit ähnlichen Fragestellungen befasst sind. Eine vollständige Betrachtung der Praxis ist nicht notwendig.

Mögliche Fragen

  • Welche Bedürfnisse haben die Menschen, welche die Pfarrei/die Gemeinde aufsuchen?
  • Welche Gruppen sind besonders im Fokus der Pastoral und warum?
  • Welche Kooperationen bestehen mit anderen kirchlichen oder nichtkirchlichen Einrichtungen?
  • Auf welche Herausforderungen und gesellschaftlichen Veränderungen muss die Pfarrei/die Gemeinde reagieren?

Katholische Schulen sind kirchliche Einrichtungen, die das Leben von jungen Menschen und ihren Familien in besonderer Weise prägen. Deshalb werden deren Fragestellungen und Themen eigens betrachtet. Neben Gesprächen mit der Schulleitung und den Verantwortlichen für die Schulpastoral kann exemplarisch ein offener Austausch mit Schülerinnen und Schülern organisiert werden.

Mögliche Fragen

.. die werden hier noch eingestellt!

Die Nachklausur bildet zusammen mit der Vorklausur den Rahmen um die Pastoralvisitation der Region. Das Erlebte wird noch einmal miteinander reflektiert, wichtige Erkenntnisse werden festgehalten und gegebenenfalls können anstehende Aufgaben sowie Kooperationen miteinander identifiziert und vereinbart werden.

Nach Abschluss der Visitation verfasst der Bischof einen zusammenfassenden Bericht über das Erlebte, der sowohl der Regionalleitung als auch den entsprechenden Stellen im Bischöflichen Ordinariat zur Verfügung gestellt wird. Dies soll dazu dienen, die Erkenntnisse aus der Visitation im Nachgang gegebenenfalls in konkrete Maßnahmen oder Unterstützungen zu überführen.

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