Fördermöglichkeiten

Zur Förderung von Maßnahmen für Klimaschutz und Nachhaltigkeit im Bistum Limburg stehen ab Herbst 2024 insgesamt 6 Mio. Euro zur Verfügung: 5 Mio. Euro für Klimaschutzmaßnahmen, vornehmlich an Gebäuden (finanziert durch die „Klimaneutralitätsrücklage – KNR“) und 1 Mio. Euro für Nachhaltigkeitsmaßnahmen anderer Art (Finanzierung über den „Förderfonds Nachhaltigkeit“).

Ein Förderpaket mit zwei Fördersparten und Geschäftsführungen

Die Geschäftsführung für den Förderfonds Nachhaltigkeit liegt im Querschnittsbereich Strategie & Entwicklung, wo auch die gesamtstrategische Verantwortung für die "Bistumsstrategie Schöpfungsgerechtigkeit" liegt. Geschäftsführerin ist Barbara Reutelsterz, Nachhaltigkeitsbeauftragte.

Die Geschäftsführung im Förderfonds KNR ("Klimaneutralitätsrücklage") liegt im Leistungsbereich Ressourcen & Infrastruktur. Ansprechpartnerin ist hier Johanna Schumacher, Klimaschutzmanagerin.

Ein kurzes Video erklärt, worum es bei den Förderfonds geht:

FAQs zum Förderfonds Nachhaltigkeit:

Ein Antrag kann gestellt werden von:

  1. Pfarreien und deren Untergliederungen
  2. Gemeinden von Katholiken anderer Muttersprache
  3. Katholischen Verbänden
  4. den Regionen, den Leistungs- und Querschnittsbereichen des Bischöflichen Ordinariats (ausgenommen Geschäftsbereich Nachhaltigkeit, Strategie + Entwicklung)
  5. Fachbereichen bzw. Fachzentren, Fachteams, Eigenbetrieben oder Einrichtungen, die den Regionen oder oben genannten Bereichen zugeordnet sind

Nein, aber eine Kooperation zwischen Einrichtungen der Caritas oder weiteren zivilgesellschaftlichen Trägern und den Zuwendungsempfängern (vgl. „wer kann einen Antrag stellen a. – e.) ist ausdrücklich erwünscht. Werden Maßnahmen gemeinsam durchgeführt, bleibt alleine der Zuwendungsempfänger antragsberechtigt und zum Nachweis der Mittelverwendung verpflichtet. Die Fördersumme wird an ihn überwiesen. Alles Weitere obliegt der Vereinbarung zwischen den Kooperationspartnern.

Im „Förderfonds Nachhaltigkeit“ werden Projekte und Maßnahmen gefördert, die Zielsetzungen des Strategiepapiers „Schöpfungsgerechtigkeit im Bistum Limburg“ verfolgen. Sie sind einem der folgenden Handlungsbereiche zuzuordnen:

  • Verkündigung, Liturgie und geistliches Leben
  • Bildungswesen
  • Gebäude und Liegenschaften
  • Beschaffung und Wirtschaften
  • Vermögensverwaltung
  • Mobilität
  • Wahrnehmung gesellschaftspolitischer Verantwortung (national und international)

Details zu den einzelnen strategischen Zielen sind dem Strategiepapier „Schöpfungsgerechtigkeit im Bistum Limburg“ zu entnehmen. Es beginnt mit dem Teil „Why“, in dem wir unsere Vision beschreiben und erklären, warum uns Nachhaltigkeit wichtig ist. Im zweiten Teil „How“ legen wir dar, wie wir im Bistum nachhaltiger werden möchten und im dritten Teil „What“ sind die einzelnen strategischen Ziele für jedes Handlungsfeld aufgeführt.

Das Strategiepapier Schöpfungsgerechtigkeit finden Sie im Download-Bereich.

Die Maßnahmen sollten konzeptionell neue Arbeitsweisen bzw. Themen eröffnen oder in besonderer Weise beispielhaft erscheinen.

Hinweis: wenn Sie Maßnahmen mit einem Bezug zum Thema Bau sowie von Projekten im Bereich der Mobilität planen (sofern diese eine bauliche Komponente beinhalten), dann sollten Sie beim KNR erkundigen, ob es dort eine Fördermöglichkeit gibt.

Eine Liste von Beispielen förderfähiger Maßnahmen im Nachhaltigkeitsfonds gibt es im Download-Bereich.  

Anträge mit Gesamtkosten (bzw. Eigenanteil) bis 10.000,- €: 
Gefördert werden bis zu 75% der Kosten, maximal 7.500,- €.

Anträge mit Gesamtkosten (bzw. Eigenanteil) über 10.000,- €: 
Gefördert werden bis zu 50% der Kosten.
Es gilt ein Vorrang von öffentlichen oder Drittmitteln. Soweit eine Maßnahme durch Beantragung öffentlicher Mittel oder Akquirierung von Drittmitteln finanziert oder gefördert werden kann, sind diese zwingend zu beantragen bzw. in die Kalkulation einzubeziehen. Die i aufgeführte Höhe der Förderung bezieht sich in diesem Fall auf den verbleibenden Eigenanteil des Antragstellers.
Zuwendungsempfänger können innerhalb eines Haushaltsjahres mehrere Anträge stellen.
Ein Rechtsanspruch auf Zuwendungen aus dem „Förderfonds Nachhaltigkeit“ besteht nicht.

Sie stellen zunächst einen Antrag. Das Formular dazu gibt es im Download-Bereich. Das vollständig ausgefüllte Formular reichen Sie vor Beginn der Maßnahme bei der Geschäftsstelle des „Förderfonds Nachhaltigkeit“ ein. (Adresse siehe unten Kontakt). Der Antrag beinhaltet eine Kostenkalkulation und eine Sachauskunft zur geplanten Maßnahme. Die Geschäftsführung prüft die Unterlagen formal und auf Vollständigkeit. Wird zur Umsetzung einer Maßnahme ein Dienstleister einbezogen, ist mindestens ein Angebot einer entsprechenden Fachfirma vorzulegen.

Im Anschluss an die Antragstellung erfolgt zeitnah die inhaltliche Prüfung des Antrags durch den Beirat zum „Förderfonds Nachhaltigkeit“. Im Fall einer Zustimmung ergeht ein Zuwendungsbescheid mit verbindlicher Auskunft zur genehmigten Förderhöhe an den Antragsteller. Die Maßnahme kann daraufhin vom Zuwendungsempfänger begonnen bzw. beauftragt werden.

Nach Abschluss ist der Geschäftsstelle ein sachlicher und rechnerischer Nachweis über die Umsetzung mit Ausgabenbelegen vorzulegen. Ein Formular dafür wird als Download zur Verfügung gestellt. Sofern die Maßnahme wie zuvor beantragt und bewilligt durchgeführt wurde, wird die Förderung an die angegebene Bankverbindung des Zuwendungsempfängers überwiesen.

Bei Maßnahmen mit einer Förderhöhe über 5.000,- € kann eine Abschlagszahlung der Förderung an den Zuwendungsempfänger vor Beginn der Maßnahme vereinbart werden.

Der Beirat zum Nachhaltigkeitsfonds

Mitglieder im Beirat sind:

  • Der/die Beauftragte für Nachhaltigkeit des Bistums (= Geschäftsführung); Barbara Reutelsterz
  • Ein vom Regionenteam berufenes Mitglied; Barbara Lecht, Region Taunus
  • Ein berufenes Mitglied des Diözesansynodalrates (DSR); Dr. Dr. Oswald Bellinger
  • Ein berufenes Mitglied aus dem Leistungsbereich Pastoral & Bildung; Stephanie Kloidt
  • Ein berufenes Mitglied aus dem Leistungsbereich Ressourcen & Infrastruktur; Johanna Schumacher (Klimaschutzmanagerin des Bistums, Geschäftsführerin KNR)

Kontakt Förderfonds Nachhaltigkeit

Geschäftsstelle

Förderfonds Nachhaltigkeit

FAQs zum Förderfonds KNR:

  1. Ein Antrag aus dem Bistum Limburg kann gestellt werden von:
  2. Katholischen Kirchengemeinden und deren Untergliederung
  3. Gemeinden von Katholiken anderer Muttersprache
  4. den Regionen
  5. dem Bistum Limburg
  6. Fachbereichen bzw. Fachzentren, Eigenbetrieben oder Einrichtungen, die den oben genannten Bereichen zugeordnet sind

Nein

Im Rahmen der Umsetzung des Klimaschutzkonzepts bezuschusst das Bistum Limburg die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Einrichtungen des gesamten Bistums. Die folgenden Förderbausteine sind Bestandteil des Förderprogramms:

Förderbaustein 1:

Durchführung einer energetischen Beurteilung und Erarbeitung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)

  • Erarbeitung eines energetischen Sanierungskonzeptes
  • Aufzeigen der Möglichkeiten, wie ein Gebäude energetisch modernisiert werden kann

Fördervoraussetzungen:

  • Es werden nur kirchliche Einrichtungen und keine reinen sakralen Gebäude gefördert.
  • Es werden die Gebäude gefördert, die das KIS-Programm Phase 2 („Kirchliche Immobilienstrategie“) im Bistum Limburg durchlaufen haben und als Gebäude klassifiziert wurden, die im Bestand bleiben (Klassifizierung A+(A) und E) oder Immobilien, die aufgrund ihrer besonderen Funktion mit hoher Wahrscheinlichkeit mindestens weitere 10 Jahre im Bestand bleiben (z.B. zentrale Pfarrbüros/Verwaltungsgebäude des Bischöflichen Ordinariates).
  • Es muss ein Energieberater mit Rahmenvereinbarung über das Bischöfliche Ordinariat mit der Erarbeitung des iSFP beauftragt werden. Die Kontaktdaten werden der Kirchengemeinde nach Bearbeitung des Antrages mitgeteilt.

Förderbaustein 2:

Durchführung einer Heizungsoptimierung

  • Heizungscheck (Steuerung/Regelung/Zeitprogramme/Heizkurve)
  • Hydraulischer Abgleich mit Niedertemperaturcheck
  • Heizungspumpentausch
  • Dämmung von Heizungsrohren und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen
  • Schulung der Nutzer an eigener Anlage

Fördervoraussetzungen:

  • Es werden nur kirchliche Einrichtungen und keine reinen Sakralen Gebäude gefördert
  • Es werden lediglich die Gebäude gefördert, die das KIS-Programm Phase 2 („Kirchliche Immobilienstrategie“) im Bistum Limburg durchlaufen haben und als Gebäude klassifiziert wurden, die im Bestand bleiben (Klassifizierung A+(A) und E) oder Immobilien, die aufgrund ihrer besonderen Funktion mit hoher Wahrscheinlichkeit mindestens weitere 10 Jahre im Bestand bleiben (z.B. zentrale Pfarrbüros/Verwaltungsgebäude des Bischöflichen Ordinariates).

Förderbaustein 3:

Vornahme von lichttechnischen Maßnahmen zur Optimierung der Beleuchtung bei Bestandsgebäuden

  • Umrüstung auf austauschbare LED-Lampen
  • Einbau von Bewegungsmeldern und/oder Zeitschaltuhren

Fördervoraussetzungen:

  • Es werden lediglich die Gebäude gefördert, die das KIS-Programm Phase 2 („Kirchliche Immobilienstrategie“) im Bistum Limburg durchlaufen haben und als Gebäude klassifiziert wurden, die im Bestand bleiben (Klassifizierung A+(A) und E) oder Immobilien, die aufgrund ihrer besonderen Funktion mit hoher Wahrscheinlichkeit mindestens weitere 10 Jahre im Bestand bleiben (z.B. zentrale Pfarrbüros/Verwaltungsgebäude des Bischöflichen Ordinariates).
  • Es wird nur der Austausch der Leuchtmittel gefördert – eine damit verbundene Elektrosanierung ist von der Förderung ausgenommen.

Im Förderbaustein 1:

  • Es gilt ein Vorrang von öffentlichen oder Drittmitteln. Soweit eine Maßnahme durch Beantragung öffentlicher Mittel oder Akquirierung von Drittmitteln finanziert oder gefördert werden kann, sind diese zwingend zu beantragen bzw. in die Kalkulation einzubeziehen. Der Energieberater unterstützt die Kirchengemeinden bei der Antragsstellung.
  • Das Bistum fördert die Erarbeitung der ersten zwei iSFP einer Kirchengemeinde mit 75 % des Bruttoeigenanteils nach Abzug der öffentlichen Drittmittel. Die Maximale Förderhöhe beträgt jeweils 10.000 € brutto.
  • Das Bistum fördert jeden weiteren iSFP einer Kirchengemeinde mit 50 % des Bruttoeigenanteils nach Abzug der öffentlichen Drittmittel. Die Maximale Förderhöhe beträgt jeweils 10.000 € brutto.

Im Förderbaustein 2:

  • Es gilt ein Vorrang von öffentlichen oder Drittmitteln. Soweit eine Maßnahme durch Beantragung öffentlicher Mittel oder Akquirierung von Drittmitteln finanziert oder gefördert werden kann, sind diese zwingend zu beantragen bzw. in die Kalkulation einzubeziehen.
  • Das Bistum fördert die Heizungsoptimierung 50 % des Bruttoeigenanteils nach Abzug der öffentlichen Drittmittel. Die maximale Förderhöhe beträgt jeweils 10.000 € brutto.

Im Förderbaustein 3:

  • Es gilt ein Vorrang von öffentlichen oder Drittmitteln. Soweit eine Maßnahme durch Beantragung öffentlicher Mittel oder Akquirierung von Drittmitteln finanziert oder gefördert werden kann, sind diese zwingend zu beantragen bzw. in die Kalkulation einzubeziehen.
  • Das Bistum fördert die lichttechnischen Maßnahmen mit 50 % des Bruttoeigenanteils nach Abzug der öffentlichen Drittmittel. Die maximale Förderhöhe beträgt jeweils 10.000 € brutto.

Förderbaustein 1:

Bevor Sie einen Förderantrag für Förderbaustein 1 stellen, erkundigen Sie sich bei der Geschäftsführung der KNR. Hier erhalten Sie auf Anfrage die Energieberater, mit denen das Bistum Limburg im Rahmen der KNR zusammenarbeitet.

Anschließend können Sie nach Feststellung der anfallenden Kosten das Antragsformular ausfüllen.

Förderbausteinen 2 und 3:

Bevor Sie einen Förderantrag für die Förderbausteine 2 und 3 stellen, müssen Sie ein Angebot bei einem Fachunternehmen einholen und mit dem Förderantrag einreichen.

Allgemeine Informationen:

Das vollständig ausgefüllte Formular reichen Sie vor Beginn der Maßnahme bei der Geschäftsführung der Klimaneutralitätsrücklage ein. (Adresse siehe unter Kontakt). Die Geschäftsführung prüft die Unterlagen formal und auf Vollständigkeit. Wird zur Umsetzung einer Maßnahme ein Dienstleister einbezogen, ist mindestens ein Angebot einer entsprechenden Fachforma vorzulegen.

Es gelten die Vergabemodalitäten des Bistum Limburg.

Im Anschluss an die Antragsstellung erfolgt zeitnah die inhaltgliche Prüfung des Antrages durch die Geschäftsführung. Im Fall einer Zustimmung ergeht ein Zuwendungsbescheid mit verbindlicher Auskunft zur genehmigten Förderhöhe an den Antragsteller. Die Maßnahme kann daraufhin vom Zuwendungsempfänger begonnen bzw. beauftragt werden.

Nach Abschluss ist der Geschäftsstelle ein sachlicher und rechnerischer Nachweis über die Umsetzung mit Ausgabebelegen vorzulegen. Ein Formular wird als Download zur Verfügung gestellt. Sofern die Maßnahme wie zuvor beantragt und bewilligt durchgeführt wurde, wird die Förderung an die angegebene Bankverbindung des Zuwendungsempfängers überwiesen.

Der Beirat zum Förderfonds KNR

Mitglieder im Beirat sind: 

  • Geschäftsführung (Klimaschutzmanagerin des Bistums); Johanna Schumacher
  • 1 Mitglied Diözesansynodalrat (DSR); Dr. Dr. Oswald Bellinger
  • 1 Mitglied Querschnittsbereich Strategie & Entwicklung; Barbara Reutelsterz (Nachhaltigkeitsbeauftragte; Geschäftsführung „Nachhaltigkeitsfond“)
  • 1 Mitglied als Vertretung der Kirchengemeinden; Thomas Schmidt
  • 1 Mitglied aus den Regionen; Diakon Johann Maria Weckler
  • 1 Mitglied Ressourcen & Infrastruktur; Stefan Muth

Kontakt Förderfonds KNR

Geschäftsstelle

Förderfonds KNR

  • Bischöfliches Ordinariat Limburg Leistungsbereich Ressourcen & Infrastruktur Geschäftsführung Klimaneutralitätsrücklage Roßmarkt 4
    65549 Limburg
  • klimaschutz@bistumlimburg.de
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