Förderbaustein 1:
Bevor Sie einen Förderantrag für Förderbaustein 1 stellen, erkundigen Sie sich bei der Geschäftsführung der KNR. Hier erhalten Sie auf Anfrage die Energieberater, mit denen das Bistum Limburg im Rahmen der KNR zusammenarbeitet.
Anschließend können Sie nach Feststellung der anfallenden Kosten das Antragsformular ausfüllen.
Förderbausteinen 2 und 3:
Bevor Sie einen Förderantrag für die Förderbausteine 2 und 3 stellen, müssen Sie ein Angebot bei einem Fachunternehmen einholen und mit dem Förderantrag einreichen.
Allgemeine Informationen:
Das vollständig ausgefüllte Formular reichen Sie vor Beginn der Maßnahme bei der Geschäftsführung der Klimaneutralitätsrücklage ein. (Adresse siehe unter Kontakt). Die Geschäftsführung prüft die Unterlagen formal und auf Vollständigkeit. Wird zur Umsetzung einer Maßnahme ein Dienstleister einbezogen, ist mindestens ein Angebot einer entsprechenden Fachforma vorzulegen.
Es gelten die Vergabemodalitäten des Bistum Limburg.
Im Anschluss an die Antragsstellung erfolgt zeitnah die inhaltgliche Prüfung des Antrages durch die Geschäftsführung. Im Fall einer Zustimmung ergeht ein Zuwendungsbescheid mit verbindlicher Auskunft zur genehmigten Förderhöhe an den Antragsteller. Die Maßnahme kann daraufhin vom Zuwendungsempfänger begonnen bzw. beauftragt werden.
Nach Abschluss ist der Geschäftsstelle ein sachlicher und rechnerischer Nachweis über die Umsetzung mit Ausgabebelegen vorzulegen. Ein Formular wird als Download zur Verfügung gestellt. Sofern die Maßnahme wie zuvor beantragt und bewilligt durchgeführt wurde, wird die Förderung an die angegebene Bankverbindung des Zuwendungsempfängers überwiesen.